Elterninfo

Falls Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, weil Busse nicht fahren oder der Weg zu gefährlich ist, müssen Sie folgendes beachten:

Die Schülerin/ der Schüler muss noch vor Unterrichtsbeginn durch eine erziehungsberechtigte Person im Sekretariat abgemeldet werden. 

Grundlage:

Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“. Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).

Weihnachtsgrüße 2024

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Wir freuen uns sehr über unsere erfolgreiche Bewerbung beim Fit4future - Programm!
Einen ersten Workshop für die Schulgemeinschaft rund um das Thema Ernährung gibt es online am Dienstag, 18. Juni 2024.

Weitere Infos und Anmeldung!

Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,

ab sofort können Sie ihre Kinder auch per SDUI krank-/abmelden. Die Abmeldung per SDUI ersetzt dabei den Anruf in der Schule. Bei Wiedererscheinen in der Schule ist weiterhin eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest notwendig.

Weitere Informationen zur Funktion Abmeldungen finden Sie im Erklärvideo.