Ziel der Bildungs- und Erziehungsarbeit aller Beteiligten in der Schulgemeinschaft ist, das einzelne Kind / den einzelnen Jugendlichen dazu zu befähigen, dass es / er in der Lage ist, für sich den bestmöglichen Platz in der Gesellschaft zu finden.

Dies beschreibt Remo H. Largo sehr treffend:

„Das Kind soll mit einem guten Selbstwertgefühl die Schule verlassen, um seine Zukunft auch mit Zuversicht in Angriff zu nehmen. Der junge Erwachsene soll überzeugt sein: Ich schaffe es! Ich werde mich in dieser Gesellschaft behaupten! Ein solch gesundes Selbstwertgefühl basiert auf einer positiven Schulerfahrung, das heißt, gut zu bewältigen und mit Erfolg verbunden. Der junge Mensch konnte in der Schule alle wesentlichen Facetten seines Wesens entwickeln, insbesondere seine Stärken, also all die Fähigkeiten, auf denen er seine zukünftige Existenz aufbauen wird. Er soll aber auch gelernt haben, mit seinen Schwächen umzugehen und diese als ein Teilseines Wesens zu akzeptieren. Er soll wissen, dass ihn die Schwächen wohl einschränken, aber sein Selbstwertgefühl nicht beeinträchtigen, weil er auf seine Stärken vertrauen kann. Er soll sich Wissen und Fertigkeiten, vor allem aber Lernstrategien angeeignet haben. Und schließlich soll er in der Schule seine sozialen Kompetenzen entwickeln sowie einen Sinn für die Gemeinschaft und ethische Werte vermittelt bekommen haben.“ (Largo: Lernen geht anders, Körber Stiftung 2010, S. 124)

In der Schulkonferenz im Mai 2019 fasste die Schulgemeinde diesen Leitgedanken zusammen und beschloss die folgenden Eckpunkte als Grundlage ihres Handelns:

  • Vielfalt als Chance
  • Stärken stärken
  • Gemeinschaft (er)leben
  • Schlüsselkompetenz
  • Kompetenzen

Grundlage allen Handelns ist dabei die UN-Menschenrechtskonvention Art. 24, die Aussagen zur gleichberechtigten Teilhabe von Benachteiligten (disabilities) an der Gesellschaft macht. Dies wird vom GG BRD Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz unterstützt.

Daraus basiert für die SKGeseke die soziologische Definition von Inklusion:

das Miteinander sein, die gleichberechtigte Teilhabe

vor der pädagogischen geprägten Definition: gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder im Unterricht.