Schüler-IPads

Das Bestellportal ist aktuell geöffnet!!

Der Bestellvorgang läuft über das schoolTab-Bestellportal der Gesellschaft für digitale Bildung.

Die Anleitung zum Bestellportal erklärt den genauen Ablauf.

Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie von der Schule (siehe SDUI).


1. Warum soll ein digitales Endgerät angeschafft werden? (Übergang an weiterführende Schulen)

Die Digitalisierung ist ein bereits länger andauernder und ein alle Lebensbereiche grundlegend verändernder Prozess. Kommunikation und Lebens-/ Arbeitswelt verändern sich weiter rasant, ebenso aber auch der Zugriff auf Wissen und Informationen. Neue Fähigkeiten sind gefragt, um in der zunehmend digital geprägten Welt seinen bestmöglichen Platz zu bekommen. 

Damit einhergehend muss sich auch „Schule“ neu aufstellen, will sie Schülerinnen und Schüler für ihr späteres Leben vorbereiten und den Übergang zur weiterführenden Schule vereinfachen. Außerdem bietet Ihnen der kompetente Umgang mit digitalen Endgeräten bestmögliche Chancen zur selbstbestimmten und kritischen Teilhabe in Arbeitswelt und Gesellschaft.

2. Warum soll das digitale Endgerät von den Eltern angeschafft werden?

Derzeit gibt es keinerlei finanziellen Möglichkeiten seitens der Kommune oder des Landes noch belastbare Aussagen zur Anschaffung digitaler Schülerendgeräte. 

3. Warum der ganze Jahrgang 6?

Der Schwerpunkt unserer didaktisch-pädagogischen Arbeit im Jahrgang 5 liegt in der Förderung der Sozialkompetenz. Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler erst ein Mal „ankommen“ und sich als Schülerschaft kennenlernen. Den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entgegnen wir im Jahrgang 5 bereits vorbeugend mit dem Fach „Medienbildung“, in welchem die ersten Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Endgeräten erlernt werden. Daher ist unserer Ansicht nach die Einführung der digitalen Endgeräte in der Klasse 6 am sinnvollsten.

4. Wozu werden digitale Endgeräte im Unterricht eingesetzt?

Die Lern- und Arbeitswelt ist in einem digitalen Wandel. Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.  

  • Mit den Tablets kann sehr viel einfacher differenzierter und im eigenen Lerntempo gearbeitet werden, um den Ansprüchen einer Schule im gemeinsamen Lernen gerecht zu werden.  
  • Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.  
  • Alle Schüler/innen haben jederzeit Zugriff auf unser Logineo LMS.  
  • Durch die Nutzung können zusätzliche Anschaffungen (z.B. Taschenrechner) für den Unterricht entfallen.  
  • Digitale Schulbücher stehen mittelfristig auch auf mobilen Endgeräten zur Verfügung. Derzeit ersetzen sie aber noch nicht vollständig die üblichen Schulbücher.
  • Das Tablet ersetzt Wörterbücher und Duden.  
  • Kooperative Lernformen werden durch den leichten Austausch von Dateien und die gemeinsame Erstellung von Produkten aller Art gefördert.  
  • Die Erstellung von Medienprodukten (z.B. Lernvideos, Collagen, Präsentationen) fördert die Medienkompetenz, die für das spätere Berufsleben unerheblich ist.  
  • Aktuelle Inhalte wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können durch direkten Einsatz der digitalen Geräte vermittelt werden.

5. Gibt es verbindliche Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte an der Schule?

Die Schule hat bereits Verhaltensregeln zur Nutzung der Tablets im Unterricht bzw. Im Schulalltag aufgestellt. Als Erweiterung der bereits bestehenden Handyordnung werden diese den Schüler/innen ausgehändigt und gemeinsam ergänzt. Der zentrale Aspekt ist, dass die Geräte im Schulalltag ausschließlich als Arbeitsmittel zu nutzen sind, daher wird der Zugriff in der Schule auf privat installierte Apps verhindert. Bilder, Fotos oder Tonaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und nach Zustimmung der aufgenommenen Personen erstellt werden und keinesfalls außerhalb des schulischen Rahmens gespeichert, weitergeleitet oder veröffentlicht werden (§ 201aStGB).

6. Warum wird ein iPad (von Apple) angeschafft?

Für den Unterricht wird ein Gerät benötigt, das mobil und leicht ist, sodass es in jedem Unterrichtszenario einsetzbar ist. Somit sind Tablets, Notebooks und Smartphone generell denkbar. Für einen sinnvollen Einsatz müssen jedoch einige Aspekte berücksichtigt werden:  

  • Das Endgerät soll mindestens bis zum Ende der Schullaufbahn an der SKG zuverlässig funktionieren.
  • Der Bildschirm sollte so groß sein, dass ganze DINA4 Seiten lesbar sind.
  • Der Akku soll eine entsprechende Laufzeit und Leistung haben.
  • Das Gerät soll direkt einsetzbar sein, daher benötigt es einen leistungsfähigen Prozessor/Arbeitsspeicher.
  • Das Gerät sollte möglichst einfach zur Erstellung und Bearbeitung von digitalen Medienprodukten (Bild, Video, Audio) befähigen.
  • Die Version des Betriebssystems mit gleichen Oberflächen und Funktionen und Einsatzmöglichkeiten sollte über mindestens vier Jahre gegeben sein.

Diese Einsatzmöglichkeiten sind insgesamt nur beim iPad bei einem darstellbaren Anschaffungspreis gegeben.

7. Sollte eine Tastatur oder ein Stift angeschafft werden?

Wir haben uns bei der Tastatur zunächst für eine optionale Bestellung entschieden.  

Als Schule haben wir uns im Rahmen der Evaluationsphase dafür entschieden, den Stift verbindlich einzuführen.

8. Wird eine Schutzhülle bereitgestellt?

Passende Schutzhüllen können im Shop mitbestellt werden, sie sind während des Bestellprozesses auswählbar. Im Unterricht müssen die iPads durch eine Hülle geschützt sein, sodass wir die Anschaffung empfehlen.

9. Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?

Hierzu wird Herr Brandmann (GfDB) zu Beginn des neuen Schuljahres nähere Informationen geben. Da sich unsere Bestellphase und die neueste iPad–Generation überschneiden, kann die genaue Summe erst dann beziffert werden. Es besteht sowohl die Möglichkeit eines Sofortkaufs (mit Skonto) als auch eine monatliche Finanzierung (3-36 Monate) des iPads.

10. Gibt es finanzielle Unterstützung?

Als Schule haben wir nicht die Möglichkeit die Anschaffung der Geräte finanziell zu unterstützen. Sollte Ihnen eine Anschaffung nicht möglich sein, so melden Sie sich vertrauensvoll bei uns.

11. Ist eine private Versicherung nötig/sinnvoll?

Der bisherige Einsatz in der Schule zeigt, dass mit einer Hülle geschützte iPads kaum von Schäden betroffen sind. Aber: Die Schulversicherung greift nicht bei Beschädigungen in der Schule. 

Dennoch ist es letztlich eine persönliche Entscheidung, ob eine Versicherung abgeschlossen wird. Im Bestellprozess wird eine Versicherungsangebot gemacht.

12. Was passiert im Falle eines Schadens oder Diebstahls?

Da es sich um Privateigentum handelt, ist bei Diebstahl entsprechend die Polizei einzuschalten. Da die Geräte im schuleigenen MDM verwaltet werden, können wir sie zumindest sperren. 

Wie erwähnt greift die Schulversicherung nicht und die Haftpflicht des Verursachers (bei Fremdverschulden) bzw. Ihre evtl. abgeschlossene Zusatzversicherung ist für die Regulierung des Schadens zuständig.

13. Wie läuft der Bestellvorgang?

Hierzu wird die „Gesellschaft für digitale Bildung“ (https://www.gfdb.de ) im neuen Schuljahr Auskunft geben. 

Da sich unsere Bestellphase und die neueste iPad–Generation überschneiden, kann die genaue Summe erst dann beziffert werden. Es besteht sowohl die Möglichkeit eines Sofortkaufs (mit Skonto) als auch eine monatliche Finanzierung (3-36 Monate) des iPads.

14. Warum wird der Bestellvorgang über die Schule organisiert?

Um die Geräte zentral verwalten zu können, müssen Sie mit einem speziellen DEP-Profil versehen sein. Um dies zu gewährleisten, wird die Bestellung “im Block” vorgenommen.

15. Müssen Apps gekauft werden?

Dies ist derzeit nicht geplant. Vielmehr werden die Apps – welche für den Unterricht unverzichtbar sind - zentral von der Schule gestellt.

16. Wird eine Apple-ID benötigt?

Nein, dies ist nicht nötig. Ohne entsprechende ID können jedoch nur Apps aus dem schuleigenen AppStore geladen werden.

17. Wie werden die iPads verwaltet und gesteuert?

Wie bereits erwähnt, werden die Geräte zentral verwaltet. Apps und Updates können bereitgestellt und aufgespielt werden. Schulspezifische Einstellungen (z.B. WLAN, Nextcloudzugang usw.) können für alle eingestellt werden.

18. Kann ich ein eigenes iPad mitbringen statt ein neues zu kaufen?

Da Apps und Lizenzen von der Schule gestellt werden bzw. nur DEP-Geräte verwaltet werden können, ist dies nicht vorgesehen. Bereits gekaufte Geräte können gegen einen Aufpreis jedoch eingebunden werden.

19. Kann das iPad privat genutzt werden?

Da es sich um ein elternfinanziertes Gerät handelt, können Sie selbstverständlich das iPad auch privat nutzen.

20. Wird es Informationsabende für Eltern geben?

Zu Beginn des neuen Schuljahres findet eine Informationsveranstaltung zur Anschaffung und Finanzierung der digitalen Geräte in Kooperation mit Herrn Brandmann statt.

Hierzu werden wir sie rechtzeitig informieren.

end faq