Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium an einer Schule. Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertreter/Innen der einzelnen Klassenpflegschaften.
Deren Aufgabe ist es, die Interessen der Eltern (und ihrer Kinder) in der Schule zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, werden regelmäßige Schulpflegschaftssitzungen abgehalten, in denen Informationen ausgetauscht, bekannte (bzw. unbekannte) Probleme und Wünsche angesprochen und diskutiert werden und versucht wird, hierfür Lösungen zu finden.
An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt auch die Schulleitung teil - so ist ein direkter Austausch zwischen Eltern und Schulleitung möglich. Durch kooperative Zusammenarbeit können Elternwünsche und Vorschläge berücksichtigt bzw. an die weiteren Gremien weitergeleitet werden. (Lehrerkonferenz, Schulkonferenz, usw.)
Aus dem Kreis der Schulpflegschaft werden ebenso Vertreter/innen der Eltern für die Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz besteht aus Vertretern/innen der Eltern (4), Schülervertreter (4), Lehrer (4) und Schulleitung (2).
Ebenfalls werden in der ersten Schulpflegschaftssitzung die Elternvertreter für die Fachkonferenzen gewählt.