Die Aufgaben der Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

Dem dient insbesondere die Unterrichtung und Aussprache über:

  1. Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme);
  2. Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften); 
  3. Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung; 
  4. Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung;
  5. in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel; 
  6. Klassenfahrten, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u.Ä.; grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats.

Außerdem sollen die Lehrer im Rahmen des Möglichen auf Fragen zu besonderen methodischen Problemen und Unterrichtsschwerpunkten zur Verfügung stehen.

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler und den Lehrern der Klasse. Der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann den Klassensprecher ab Klasse 7 und dessen Stellvertreter zu geeigneten Tagesordnungspunkten einladen; erweist sich ein Tagesordnungspunkt als nicht geeignet, setzt die Klassenpflegschaft die Behandlung des Tagesordnungspunktes ohne Schülervertreter fort.
Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter.

Die Leitung des Elternabends erfolgt durch den/die gewählte/n Elternvertreter/in (nicht durch den Stellvertreter). Bei dessen/deren Verhinderung erfolgt die Sitzungsleitung durch den/die Klassenlehrer/in.

Die Wahl der Elternvertreter findet auf Antrag geheim statt. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, wird durch Handzeichen abgestimmt.

Die Elterngruppe in der Klassenpflegschaft kann in den besonderen Angelegenheiten der Klassenkonferenz Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an deren Beratung durch ihre gewählten Vertreter mitwirken; entsprechendes gilt für Jahrgangsstufen.